Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis zum 18. April 2021 untersagt. Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht touristischen Zwecken erlaubt.
Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.
Die aktuelle hessische Verordnung und Auslegungshinweise finden Sie unter
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
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Wir freuen uns, Sie hoffentlich bald wieder in Marburg und Region begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund!