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Tourismusbeitrag versus Bettensteuer:

Der Tourismusbeitrag wird von den Beherbergungsbetrieben bei den Übernachtungsgästen erhoben und an die Stadt Marburg abgeführt. 

Die Bettensteuer ist eine kommunale Abgabe, die von den Beherbergungsbetrieben erhoben wird und keiner expliziten Nutzung zugeführt werden muss.

Damit die Verwendung der Abgabe für Gäste wie Gastbetriebe transparent ist, hat Marburg sich bewusst für den Tourismusbeitrag entschieden. Somit werden Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel und Dienstleistung nachhaltig gefördert. Der Tourismusbeitrag unterstützt weiterhin den Erhalt und Ausbau der touristischen Infrastruktur. Er fördert Kulturveranstaltungen sowie Informationsangebote und trägt zu einem vielfältigen Freizeit- und Kulturleben bei – für Gäste wie Einheimische.

Marburger Schlossbahn fährt durch das festlich geschmückte Weidenhausen im Hintergrund sieht man das Landgrafenschloss.
© Florian Gaul
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Warum ist ein Tourismusbeitrag sinnvoll?

Der Tourismusbeitrag ist eine kommunale Abgabe, über die die Gäste der Stadt einen fairen Anteil zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur, aller Informations- und Organisationsangebote und deren Vermarktung leisten.

Er ermöglicht es der Stadt, Angebote zu erhalten, zu optimieren und weitere zu schaffen. Es profitieren Gäste wie Einheimische von: Informations- und Kartenmaterialien, Veranstaltungen, digitale Services, Marketingkampagnen, die Pflege von Sehenswürdigkeiten und touristischer Infrastruktur. Auch neue touristische Angebote werden über diesen Gästebeitrag finanziert.

Die Uhr des Marburger Rathauses mit Gockel und Justitia.
© Hessen Agentur_Florian Trykowski
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Rechtliche Grundlage

Die Erhebung des Tourismusbeitrags basiert auf § 2 und § 13 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie auf der Satzung der Stadt Marburg über die Erhebung eines Tourismusbeitrags

Tourismusbeitragssatzung zum Download

Gut gelauntes Pärchen in der Marburger Oberstadt
© Annika List
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Beitrag im Detail

Der Tourismusbeitrag beträgt zwei Euro pro Übernachtung und pro Person.
Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle volljährigen, nicht in Marburg wohnhaften Personen, die im Stadtgebiet gegen Entgelt übernachten – unabhängig davon, ob sie privat oder geschäftlich reisen.

Leitfaden zum Download

Stadtführung in Marburg
© Marburg Stadt und Land Tourismus
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Wem kommt der Beitrag zugute?

Die Attraktivierung der Marburger Innenstadt ist nicht nur für Touristinnen und Touristen wichtig, sondern ebenso für Bürgerinnen und Bürger, Fachkräfte und Geschäftsreisende. Der Tourismusbeitrag wird direkt in Maßnahmen investiert, die den Tourismus in Marburg nachhaltig stärken und qualitativ weiterentwickeln:

  • Professionelle Vermarktung Marburgs als Reiseziel
  • Ausbau und Qualitätssicherung touristischer Angebote
  • Realisierung und Weiterentwicklung von Veranstaltungen mit Strahlkraft
  • Besucherinformation, digitale Präsenz und Servicequalität
  • Förderung von Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit

So profitieren nicht nur Gäste und Einheimische, sondern auch Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel und viele weitere lokale Betriebe.

Die Ritterstraße in Marburg in der Abenddämmerung mit Laternen und Fachwerkhäusern
© Georg Kronenberg
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Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind alle Übernachtungsgäste ab 18 Jahren mit wenigen Ausnahmen:
Leitfaden
Satzung

Aufzeichnungs- und meldepflichtig sind alle Beherbergungsbetriebe im Marburger Stadtgebiet, einschließlich der 18 Außenstadtteile. Hierzu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Jugendherbergen und vergleichbare Einrichtungen.

Der Tourismusbeitrag ist auch von Geschäftsreisenden zu entrichten. Durch intensive digitale Präsenz und kontinuierliche Marketingmaßnahmen der örtliche Tourismusorganisation (MSLT) werden weitere Privat- wie Geschäftsreisende auf Marburg aufmerksam. Nicht zuletzt das Tagungsgeschäft wird dadurch gefördert.


    Marburg an der Lahn und im Hintergrund ein schönes Fachwerkhaus, in dem das Havana ist.
    © Marburg Stadt und Land Tourismus
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    EINZUG UND ABFÜHRUNG DES TOURISMUSBEITRAGES

    1. Der Beherbergungsbetrieb erhebt den Tourismusbeitrag von den beitragspflichtigen Personen. Der Tourismusbeitrag ist in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.
    2. Die Abgabe der Beitragserklärung und die Zahlung des Tourismusbeitrags an die Stadt Marburg erfolgen zeitgleich auf elektronischem Weg über das Zahlungssystem.
    3. Der Beherbergungsbetrieb führt mit der Beitragserklärung den Tourismusbeitrag jeweils zum 20. Januar, 20. April, 20. Juli und 20. Oktober für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Marburg ab. Die erste Beitragserklärung ist somit am 20.04.2026 fällig.
    4. Der Beherbergungsbetrieb unterliegt der gesetzlichen Meldepflicht. Die Stadt Marburg sowie ihre Beauftragten sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen. 

    Musterabrechnung zum Download